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BVerwG, 19.01.1987 - 4 B 268.86 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Darlegung der grundsätzlichen Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Mitwirkung eines kraft Gesetzes ausgeschlossenen Richters als absoluter Revisionsgrund
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 03.07.1986 - 2 B 85 A.1668
- BVerwG, 19.01.1987 - 4 B 268.86
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 19.01.1987 - 4 B 268.86
In der Beschwerdeschrift wird nicht in der gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO gebotenen Weise eine bestimmte klärungsbedürftige Frage des revisiblen Rechts bezeichnet, die von allgemeiner, über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung ist und für die Entscheidung des Berufungsgerichts erheblich war und es für die Entscheidung in einem Revisionsverfahren ebenfalls wäre (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 19.01.1987 - 4 B 268.86
In der Beschwerdeschrift wird nicht in der gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO gebotenen Weise eine bestimmte klärungsbedürftige Frage des revisiblen Rechts bezeichnet, die von allgemeiner, über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung ist und für die Entscheidung des Berufungsgerichts erheblich war und es für die Entscheidung in einem Revisionsverfahren ebenfalls wäre (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).